Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9907
OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 4/02 (https://dejure.org/2002,9907)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.09.2002 - 11 U 4/02 (https://dejure.org/2002,9907)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. September 2002 - 11 U 4/02 (https://dejure.org/2002,9907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Voraussetzungen eines Anlageberatungs- oder Vermittlungsvertrages; vertragliche Bindung zu Handelsvertreter eines Finanzdienstleistungsunternehmens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 164 BGB ; § 276 BGB
    Anlageberatungsvertrag; Tätigwerden eines Anlageberaters; Persönliche Haftung; Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Persönliche Bindung als Haftungsauslösung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatungsvertrag; Tätigwerden eines Anlageberaters; Persönliche Haftung; Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Persönliche Bindung als Haftungsauslösung

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 4/02
    Ein Anlageberatungs- oder Vermittlungsvertrag ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Anlageinteressent deutlich macht, dass er auf bestimmte für ihn wesentliche Anlageentscheidungen bezogen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen eines anderen in Anspruch nehmen will und der so angesprochene Anlageberater bzw. -vermittler in Kenntnis dieses Kundenwunsches die Beratung beginnt (vgl. BGHZ 74, 103, 106; OLG Celle OLG-Report 1999, 162).
  • OLG Celle, 28.10.1999 - 11 U 128/96

    Kapitalanlagegeschäft; Schadensersatz ; Positive Vertragsverletzung;

    Auszug aus OLG Celle, 05.09.2002 - 11 U 4/02
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass große Finanzdienstleistungsunternehmen wie der #######, #######, oder dessen Schwesterunternehmen, die Beklagte zu 1, die sich die Anlageberatung von Interessenten zur Aufgabe gemacht haben und durch Handelsvertreter tätig werden, selbst zu den Anlegern in ein Anlageberatungsverhältnis vertraglicher Art treten (Senatsurteil 11 U 128/96 u. a. Gleichlautende v. 28. Oktober 1999; Revisionen insoweit vom BGH durch Beschluss vom 25. Januar 2001 nicht ausgenommen, OLG-Report Celle 2001, S. 122 ff.).
  • OLG Celle, 13.03.2003 - 11 U 132/02

    Haftung des Handelsvertreters gegenüber Anleger; Abschluss eines Anlageberatungs-

    Ein Anlageberatungs- oder Vermittlungsvertrag ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn ein Anlageinteressent deutlich macht, dass er für bestimmte für ihn wesentliche Anlageentscheidungen die besonderen Kenntnisse und Verbindungen eines anderen in Anspruch nehmen will und der so angesprochene Anlageberater bzw. Anlagevermittler in Kenntnis dieses Kundenwunsches die Beratung beginnt (BGHZ 74, 103, 106; Senat OLGReport 1999, 162 f.; OLGReport 2003, 24 ff.).

    Eine derartige Vertrauenshaftung wird in der Rechtsprechung dann bejaht, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Anlageinteressenten und dem in Anspruch genommenen Vertreter darauf beruht, dass der Vertreter in irgendeiner Weise das auf das konkrete Anlagegeschäft bezogene Vertrauen der Anleger in berechtigter Weise auf sich zieht, sei es dadurch, dass der Vertreter besonderen Einfluss auf die Geschäfte des Anlageunternehmens vorgibt oder dass der Vertreter besondere Sachkunde, insbesondere Sachkunde kraft Berufes, für sich in Anspruch nimmt, sei es als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder in ähnlicher Funktion (Senat OLGReport 2003, 24 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht